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Aufstiegsfortbildung

Aufstiegsfortbildungen sind nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelte Weiterbildungen, bei denen Zugangsvoraussetzungen gesetzlich vorgegeben sind und in der Regel mit Kammerprüfungen und -abschlüssen enden. Die Abschlüsse bewegen sich auf den drei aufeinander aufbauenden Ebenen: Fachberater/in, Fachwirt/in und Fachmeister/in bzw. Betriebswirt/in. Eine Aufstiegsfortbildung dient dazu, durch die Erweiterung von Qualifikationen
den beruflichen Aufstieg zu fördern. In der Regel setzt die Aufstiegsfortbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine einschlägige, meist mehrjährige, Berufserfahrung voraus. Informationen zur Aufstiegfortbildung erteilen die jeweils zuständigen Kammern. Die Handelskammer Hamburg informiert dazu auf ihrer Website www.hk24.de unter der Rubrik „Aus- und Weiterbildung“.

Zum Bereich der Aufstiegsfortbildungen zählen im IT-Bereich die „Professional-Berufe“ der arbeitprozessorientierten IT-Weiterbildung nach dem Advanced IT Training System (AITTS) sowie im Medienbereich der Medienfachwirt. Mit diesen Abschlüssen besteht zudem auch für die im IT- und Medienbereich beschäftigten Quereinsteiger/innen die Möglichkeit, einen geregelten und anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.

Kosten und Finanzierung: Die Kosten für eine Aufstiegsfortbildung richten sich nach Inhalt und Dauer. Sie können jedoch unter gegebenen Umständen über Beantragung von Meister-BAföG gefördert werden. Die Voraussetzungen dazu regelt das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG). Informationen zur Beantragung von Meister-BAföG erhalten Sie von den jeweils für die Prüfungen zuständigen Kammern.





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