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Erstausbildung

1.1 Bundesweit anerkannte Ausbildungsberufe

Medienberufe

IT-Berufe

Hier finden Sie eine Checkliste für die Suche nach dem richtigen Ausbildungsplatz:


Checkliste Ausbildung


1.2 BERUFSBILDUNGSGESETZ

Als eines der wenigen Länder der Welt verfügt die Bundesrepublik Deutschland über ein gesetzliches Regelwerk der beruflichen Bildung, das so genannte Berufsbildungsgesetz, abgekürzt: BBiG. Es regelt die Berufsausbildung, die berufliche Umschulung, die Berufsausbildungsvorbereitung und die berufliche Fortbildung.

Das Berufsbildungsgesetz definiert die Berufsausbildung wie folgt: „Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.“



1.3 ANERKANNTE AUSBILDUNGSBERUFE

Derzeit gibt es in Deutschland zirka 350 Berufe, die über das Berufsbildungsgesetz geregelt sind. Diese Berufe werden als bundesweit anerkannte Ausbildungsberufe bezeichnet. Das BBiG schreibt vor, dass die Berufsausbildung zu einem anerkannten Ausbildungsberuf mit der Prüfung vor einer „zuständigen Stelle“ abgeschlossen wird. „Zuständige Stellen“ sind in erster Linie die örtlichen Einrichtungen der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK) oder der Fachkammern. Zu den Fachkammern zählen die Rechtsanwalts- und die Ärztekammer. Mit Bestehen der Abschlussprüfung erwirbt der/die Auszubildende den anerkannten Berufsabschluss.

In einem komplexen Verfahren, an dem das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB), die Fachministerien, die Kultusministerien beziehungsweise Schulbehörden der sechzehn Bundesländer sowie die Sozialpartner beteiligt sind, werden beständig neue Ausbildungsberufe entwickelt, veraltete überarbeitet,
durch neue ersetzt oder gänzlich ausgemustert. Über den jeweils aktuellen Stand der bundesweit anerkannten Ausbildungsberufe informiert das BiBB auf seiner Internetseite www.bibb.de.





1.3.1 Verbundausbildung

Die Verbundausbildung ist vor allem für kleinere Betriebe gedacht, die nicht alle Ausbildungsinhalte alleine abdecken können. In diesem Fall schließen die Auszubildenden ihre Ausbildungsverträge mit einer übergeordneten Institution ab. Dies kann zum Beispiel eine Beratungsstelle sein. Als Vertragspartner und Ausbilder übernimmt diese sämtliche administrativen Aufgaben und vermittelt ihre Auszubildenden im Laufe der Ausbildung an mehrere Betriebe, die dann im Verbund den gesamten Rahmenlehrplan der jeweiligen Ausbildung abdecken. Für junge Menschen, die eine Ausbildung in den IT-, Werbe-, Veranstaltungs- und Medienberufen erwägen, ist die Verbundausbildung eine, wenn auch rare, so doch durchaus interessante Alternative, da sich in diesen Branchen sehr viele kleine Betriebe tummeln, die auf sich allein gestellt keine Ausbildungsplätze anbieten können. Es berät die Ausbildungsinitiative Hamburger Wirtschaft e. V.





1.3.2 Bewerbungsvoraussetzungen

Auch wenn für den Eintritt in die duale Ausbildung gesetzlich kein Schulabschluss erforderlich ist, setzen Medien-, IT-Unternehmen sowie Verlage, Werbe- und Veranstaltungsagenturen erfahrungsgemäß für die Vergabe eines Ausbildungsplatzes in einem der oben genannten Berufe einen guten Realschulabschluss, meist sogar ein (Fach-)Abitur voraus.





1.3.3 Ausbildungsvergütungen

Sofern die Ausbildungsbetriebe keinen Tarifverträgen unterliegen, orientiert sich das Lehrgeld an den Rahmenvorgaben der jeweils zuständigen Kammer. In der Regel liegt die monatliche Ausbildungsvergütung je nach Ausbildungsberuf durchschnittlich zwischen 500 und 800 Euro. Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern wohnen, können darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Informationen
zur Beantragung erteilt die jeweils zuständige Agentur für Arbeit.





1.4 Ausbildung zu bundesweit anerkannten Berufen im dualen System

Die Ausbildung im dualen System (Lehre) ist der klassische Bildungsweg zu einem bundesweit anerkannten Beruf. Die duale Ausbildung kombiniert betriebliche Praxis in einem ausbildungsberechtigten Unternehmen mit dem Besuch einer Berufsschule. Ob ein Unternehmen ausbildungsberechtigt ist, prüft und entscheidet die zuständige Stelle. Das ist in der Regel die jeweilige örtliche Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Der überwiegende Teil der Ausbildungszeit findet bei der dualen Ausbildung im Unternehmen statt. Deshalb spricht man bei der dualen Ausbildung auch von einer „betrieblichen“ Ausbildung.

In der Regel dauert eine duale Ausbildung drei Jahre. Sie kann jedoch unter besonderen, von der jeweiligen Kammer zu prüfenden Umständen, verkürzt werden. Im Gesetzestext heißt es dazu: „Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.“

Teile der Berufsausbildung können laut Berufsbildungsgesetz auch im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Die Gesamtdauer des Ausbildungsanteils im Ausland soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer jedoch nicht überschreiten.

Ausbildungsplätze im Medien-, Werbe-, Event- und Informationstechnologiebereich sind rar! Mit der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz sollte deshalb keinesfalls bis zur letzten Minute gewartet werden. Am besten beginnt man mit der Suche nach einer geeigneten Lehrstelle schon einige Monate vor dem Schulabschluss. Große Betriebe der Medien- und IT-Branche haben sogar einen Vorlauf für Bewerbungen von einem Jahr. Netzwerke, wie der eigene Freundeskreis oder der Bekanntenkreis der Eltern und Verwandten, können dabei sehr hilfreich sein. Viele Ausbildungsfirmen veröffentlichen ihr Ausbildungsangebot auf der Website ihrer Firma. Eine Suche im Internet lohnt sich deshalb allemal. Auch auf der Online-Lehrstellenbörse www.hamburger-lehrstellenboerse.de der Handelskammer Hamburg kann man fündig werden. Fundierte Antworten zu weiteren Fragen, die die duale Ausbildung betreffen, erteilen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kammern. Weit reichende Informationen hält die Handelskammer Hamburg auf ihrer Website www.hk24.de unter dem Menüpunkt „Aus- und Weiterbildung“ vor. Eine sehr gute Anlaufstelle ist auch das Berufsinformationszentrum (BIZ) der Hamburger Agentur für Arbeit.

Weiterführende Informationen zu allen Erstausbildungsberufen finden Sie auf der Website des "Bundesinstituts für Berufsbildung" und unter www.ausbildunghamburg.de.



1.5 Ausbildung zu bundesweit anerkannten Berufen außerhalb des dualen Systems

1.5.1 Umschulung

Für eine Umschulung in einen bundesweit anerkannten Beruf ist ein Berufsabschluss, eine längere Berufserfahrung oder ein Hochschulstudium Voraussetzung. Im Einzelfall werden auch Studienabbrecher zugelassen. Umschulungen dauern in der Regel 21 bis 24 Monate und enden mit einer Prüfung vor der jeweils zuständigen Kammer. In die Gesamtdauer der Umschulung ist ein erforderliches betriebliches Praktikum von zehn bis zwölf Monaten integriert. Umschulungen werden in der Regel von privaten Bildungsträgern angeboten.

Kosten und Finanzierung: Die Kosten für eine Umschulung sind aufgrund des langen zeitlichen Aufwands hoch. Im Zuge der Neuausrichtung der beruflichen Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit nach Hartz IV ist die staatliche Förderung von Umschulungen deshalb eingeschränkt worden. Ob ein Bildungsgutschein für eine Umschulung ausgestelltwird, entscheiden die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen Arbeitsagenturen oder Jobcenter in der Regel danach, ob nach Ende der Umschulung ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz in Aussicht steht. Arbeitsuchende, die einen Arbeitsvertrag vorlegen können, der nach Abschluss der Umschulung eine Anstellung zusichert, haben deshalb die besten Chancen auf eine Förderung. Aber auch unter diesen Voraussetzungen besteht selbstverständlich kein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung seitens der Agentur für Arbeit.

Weiterhin in größerem Umfang werden Umschulungen im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation angeboten. Unter berufliche Rehabilitation fällt eine Umschulung, die aus gesundheitlichen Gründen, beispielsweise bei Allergien oder Berufserkrankungen, erfolgt. Ob die Umschulung als Reha-Maßnahme gefördert wird, entscheiden die jeweiligen Kostenträger wie Arbeitsagentur, Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaft. Ein umfangreiches Umschulungsangebot im Medien-, Veranstaltungs- und IT-Bereich im Sinne der beruflichen Rehabilitation wird vom Berufsförderungswerk Hamburg angeboten.

Einige private Bildungseinrichtungen bieten in Hamburg auch Umschulungen an, die aus eigenen Mitteln oder bei Beschäftigung von dem jeweiligen Betrieb, der eine berufliche Neuorientierung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wünscht, zu finanzieren sind. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 350 und 500 Euro pro Monat.





1.5.2 Schulische Berufsausbildung

Das Berufsbildungsgesetz schreibt weiter vor, dass neben der Ausbildung im dualen System auch eine schulische Berufsausbildung durchgeführt werden kann. Für diejenigen, die keinen Ausbildungsplatz im dualen System finden, besteht damit eine zusätzliche Möglichkeit zum Erwerb eines bundesweit anerkannten Berufs. Diese Regelung bietet auch denjenigen, die keine Lehrstelle in ihrem Wunschberuf finden, eine gute, aber mit eigenen Mitteln zu finanzierende Alternative.

Das Berufsbildungsgesetz sagt dazu: „Zur Abschlussprüfung ist ferner zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
entspricht. Ein Bildungsgang entspricht der Berufsausbildung zu einem bundesweit anerkannten Ausbildungsberuf, wenn er nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang mit der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist, systematisch, insbesondere im Rahmen einer sachlichen und zeitlichen Gliederung durchgeführt wird und durch Lernortkooperation (zwischen Schule und Betrieb, Anm. d. Red.) einen angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet.“

Greift diese Regelung, sollte der oder die Auszubildende von der zuständigen Stelle, in der Regel der zuständigen Kammer, zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Hierbei handelt es sich um eine Regelung des 2005 novellierten Berufsbildungsgesetzes.

Im Zuge des rückläufigen Angebots der Wirtschaft an Ausbildungsplätzen bieten insbesondere privatwirtschaftlich operierende Bildungsträger vermehrt Ausbildungen zu bundesweit anerkannten Berufen, wie zum Beispiel dem/der „Mediengestalter/in Digital- und Print“, an. Voraussetzung für eine schulische Berufsausbildung ist eine genaue Abstimmung zwischen Bildungsträger und prüfender Kammer. Teilweise beteiligt sich auch das Landeskultusministerium beziehungsweise die Landesschulbehörde an diesem Abstimmungsprozess.
Nur wenn sich alle Parteien einig sind, dass die schulische Berufsausbildung
den oben genannten Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes entspricht, wird dem Bildungsträger die Genehmigung zur Ausbildung erteilt. Damit ist die Zulassung zur Kammerprüfung am Ende der Ausbildungszeit gewährleistet. Ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt werden, sollte vor Aufnahme der kostenpflichtigen Ausbildung mit der prüfenden Kammer und dem Bildungsanbieter abgeklärt werden.

Eine schulische Ausbildung zu einem bundesweit anerkannten Beruf dauert in der Regel drei Jahre und entspricht damit der Ausbildungszeit im dualen System. Der zeitliche Ablauf der schulischen Ausbildung ist meist so strukturiert, dass der oder die Auszubildende die ersten vierzehn Monate ganztags in der Berufsfachschule unterrichtet wird und dort ein solides berufliches Grundwissen vermittelt bekommt. Den nächsten Abschnitt der Ausbildungszeit verbringt er oder sie in Form eines unbezahlten Praktikums in einem dem Ausbildungsberuf entsprechenden Unternehmen. Dort erwirbt er oder sie die erforderliche Berufserfahrung. Am Ende der Ausbildungszeit erfolgt in der Regel eine zwei- bis dreimonatige Prüfungsvorbereitung bei dem Bildungsträger und dann die Prüfung vor der zuständigen Kammer.

Diese recht neue Art der schulischen Berufsausbildung wird unseres Wissens nach bislang in Hamburg in den Medien- und IT-Berufen lediglich von Macromedia angeboten, dürfte aber unserer Einschätzung nach in den nächsten Jahren auch bei anderen Anbietern möglich sein. Berlin ist diesbezüglich schon etwas weiter. Etablierte private Bildungsträger wie cimdata und L-4 bieten seit 2006 schulische Ausbildungen zu bundesweit anerkannten Berufen im IT-, Medien- und Veranstaltungsbereich mit großem Erfolg an.

Kosten und Finanzierung: Die Kosten für eine schulische Ausbildung hat der oder die Auszubildende selbst zu tragen. Sie liegen derzeit bei zirka 10.000 Euro. Für das Praktikum im Betrieb erhält der oder die Auszubildende in der Regel keine Vergütung. Die Lebenshaltungskosten während der dreijährigen Ausbildung müssen deshalb zusätzlich eingeplant werden. Ist der Bildungsträger als Ergänzungs- oder Berufsfachschule „staatlich genehmigt“
oder „staatlich anerkannt“, kann zur Finanzierung der Ausbildung
unter gegebenen Umständen Schüler-BAföG (www.das-neue-bafoeg.de) beantragt werden. Oft vermittelt der Bildungsträger auch einen Bildungskredit zu günstigen Zinsbedingungen.





1.5.3 Exernenprüfung

Das Berufsbildungsgesetz sieht auch eine Zulassung zur Kammerprüfung in besonderen Fällen vor. Danach ist „zur Abschlussprüfung zuzulassen, wer nachweist, dass er oder sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten dabei auch Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf.
Vom Nachweis der Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden,
wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.“

Diese gesetzliche Regelung bestimmt die Zulassung zur so genannten Externenprüfung. Auch hier haben sich in den letzten Jahren private Bildungsträger mit Bildungsangeboten, die auf eine Kammerabschlussprüfung vorbereiten, ein neues Marktumfeld erschlossen. Lehrgänge, die auf eine Kammerprüfung vorbereiten, werden sowohl berufsbegleitend, als auch in Vollzeit angeboten. Wiederum empfiehlt es sich, zu prüfen, ob die Inhalte der angebotenen Lehrgänge tatsächlich den Prüfungsinhalten und -anforderungen der Kammern entsprechen.

Kosten und Finanzierung: Die Kosten für Prüfungsvorbereitungslehrgänge liegen derzeit zwischen 350 und 500 Euro pro Monat. Die Gesamtdauer der Schulungen variiert. Auch hier gilt: Ist der Bildungsträger als Ergänzungs- oder Berufsfachschule „staatlich genehmigt“ oder „staatlich anerkannt“, kann für die Ausbildung unter gegebenen Umständen Schüler-BAföG beantragt werden. Ob bei Arbeitslosigkeit eine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit möglich ist, kann bei den Mitarbeitern der zuständigen Arbeitsagentur angefragt werden.





1.5.4 Außerbetriebliche Erstausbildung (für Jugendliche mit ungünstigen Voraussetzungen für einen Start in die duale Ausbildung)

Das Berufsbildungsgesetz sieht vor, dass neben der betrieblichen Ausbildung im dualen System auch eine außerbetriebliche Berufsausbildung durchgeführt werden kann. Als „außerbetrieblich“ sind laut Bundesinstitut für Berufsbildung jene Ausbildungsverhältnisse definiert, die vollständig oder nahezu vollständig durch staatliche Programme oder auf gesetzlicher Grundlage mit öffentlichen Mitteln bzw. Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Als „betrieblich“ gelten demgegenüber die Ausbildungsverhältnisse, bei denen die Finanzierung vollständig oder weit überwiegend durch die Ausbildungsbetriebe erfolgt, wie es zum Beispiel bei der dualen Ausbildung der Fall ist. Das heißt: Maßgeblich für die Unterscheidung nach außerbetrieblicher und betrieblicher Ausbildung ist die Form der Finanzierung, nicht der Lernort. So finden bei den außerbetrieblichen Ausbildungen zu bundesweit anerkannten Berufen durchaus auch lange Ausbildungsphasen in Betrieben statt.

Die außerbetriebliche Erstausbildung dient insbesondere lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligte Jugendlichen, die keinen Ausbildungsbetrieb gefunden haben. Sie erfolgt nach dem dualen System (außerbetriebliche Einrichtung und Berufsschule). Teilweise wird die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme vorausgesetzt. Unter Anleitung qualifizierter Ausbilder, Lehrkräfte und Sozialpädagogen erhalten die Jugendlichen eine individuelle und intensive Förderung. Die Ausbildung beginnt in der Regel in betriebsgerechten Ausbildungswerkstätten oder Übungsbüros der Einrichtung. Zusätzlich wird der Unterricht der Berufsschule besucht. Ziel ist es jedoch, die Ausbildung möglichst bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr in einem Betrieb fortzusetzen, falls erforderlich mit ausbildungsbegleitenden Hilfen. Mehrwöchige Betriebspraktika schon im ersten Ausbildungsjahr erleichtern dabei den Übergang in den Betrieb. Gelingt der Übergang nicht, wird die Ausbildung bis zum Abschluss in der außerbetrieblichen Einrichtung fortgesetzt. Die außerbetriebliche Erstausbildung wird, wie die duale Erstausbildung, mit einer Kammerprüfung abgeschlossen.

Außerbetriebliche Ausbildungen in Berufen der Medien-, IT-, und Veranstaltungs- und Werbewirtschaft werden nur selten angeboten. Ob und wer in Hamburg eine solche Ausbildung aktuell anbietet, erfahren Sie bei den lokalen Arbeitsagenturen, den Job-Centern von teamarbeit.hamburg und in der Online-Datenbank www.ichblickdurch.de.

Kosten und Finanzierung: Wie oben ausgeführt, wird die außerbetriebliche Ausbildung mit öffentlichen Mitteln finanziert. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und die Fallmanagerinnen und Fallmanager von teamarbeit.hamburg entscheiden über die Förderung und vermitteln die außerbetrieblichen Ausbildungsplätze. Die Auszubildenden erhalten vom Ausbildungsträger eine Ausbildungsvergütung. Der Betrieb erhält in der Regel von der jeweils zuständigen öffentlichen Hand eine Bezuschussung
der Ausbildungskosten.





1.6 Ausbildung an Berufsfachschulen

Als Berufsfachschule werden Einrichtungen der beruflichen Ausbildung bezeichnet. Für ihren Besuch wird keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt. An Berufsfachschulen werden teilqualifizierende Bildungsgänge, die einen Teil der Berufsausbildung, zum Beispiel eine berufliche Grundbildung, vermitteln, sowie vollqualifizierende
Bildungsgänge mit Berufsabschluss angeboten. Im Folgenden befassen wir uns ausschließlich mit den vollqualifizierenden Bildungsgängen, die meist einen mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) voraussetzen. Die hier beschriebenen Bildungsgänge sind, wie weiter unten ausgeführt, landesrechtlich geregelt. Der Vollständigkeit halber sei jedoch erwähnt, dass es darüber hinaus auch vollqualifizierende berufsfachschulische Ausbildungen gibt, die aufgrund von Bundesgesetzen geregelt sind. Dazu zählen z. B. die Ausbildungen zum/zur pharmazeutisch-technischen Assistenten/in und Logopäden/in.

Hinter dem umfassenden Begriff Berufsfachschule verbergen sich die drei Formen:

  • staatliche Berufsfachschule
  • Ersatzschule — Berufsfachschule in freier Trägerschaft
  • Ergänzungsschule — Berufsfachschule in freier Trägerschaft




1.6.1 Ausbildung zu landesrechtlich anerkannten Berufen an staatlichen Berufsfachschulen und Ersatzschulen (private Berufsfachschulen)

Staatliche Berufsfachschulen sind Einrichtungen der jeweiligen Schulbehörden oder Kultusministerien der Bundesländer. An ihnen werden in der Regel zwei- bis dreijährige Ausbildungen vor allem zu staatlich geprüften (technischen) Assistenten und Assistentinnen durchgeführt. Für die meisten Assistent/innen-Berufe gelten gesonderte Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz (KMK). Die Prüfungen zum Assistent/innen-Beruf werden von den jeweiligen Landesschulbehörden oder Kultusministerien abgenommen. Vor dem Hintergrund länderrechtlicher Zuständigkeiten für das berufliche Schulwesen sind Assistent/innen-Berufe ohne KMK-Rahmenvereinbarung aber nur in den Bundesländern anerkannt, deren Schulbehörde für ihre Prüfung zuständig ist. Teilweise schließen sich jedoch auch andere Bundesländer der Anerkennung dieser Berufe freiwillig an. In welchen Bundesländern welche Assistent/innen-Berufe anerkannt sind, wird in einem Katalog festgehalten, der von der Kultusministerkonferenz geführt wird.

Im IT- und Medienbereich gibt es in Hamburg derzeit drei vollqualifizierende Ausbildungen zu Assistent/innen-Berufen an staatlichen Berufsfachschulen. Die Ausbildungen dauern je zwei Jahre. Im Einzelnen sind dies der oder die

  • staatlich geprüfte/r Assistent/in für Screendesign
  • staatlich geprüfte/r kaufmännische Medienassistent/in
  • staatlich geprüfte/r Technische Assistent/in für Informatik.

Die Ausbildungen schließen mit einer Prüfung unter Leitung der Hamburger Behörde für Bildung und Sport ab. Mit Bestehen der Prüfung wird der Abschluss „staatlich geprüfte/r Assistent/in“ erreicht. Oft reicht diese Ausbildung jedoch allein nicht aus, um nach Abschluss eine Anstellung zu finden. Vor allem in schwierigen Zeiten auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt dient der Besuch einer staatlichen Berufsfachschule dazu, die späteren Chancen auf einen dualen Ausbildungsplatz, zum Beispiel zum/zur „Mediengestalter/
in Digital und Print“, deutlich zu verbessern. Inwieweit sich dabei die zweijährige berufsfachschulische Ausbildungszeit zur Verkürzung der darauf folgenden dreijährigen dualen Ausbildungszeit anrechnen lässt, muss mit dem ausbildenden Betrieb vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages geklärt werden.

Kosten und Finanzierung: Der Besuch einer staatlichen Berufsfachschule ist in der Regel kostenlos. Zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten kann unter gegebenen Umständen Schüler-BAföG (www.das-neue-bafoeg.de) beantragt werden.

Ersatzschulen sind nicht staatliche, private Berufsfachschulen. Wie der Name sagt, „ersetzen“ sie ein schon vorhandenes staatliches Bildungsangebot. Sie bieten also Ausbildungen zu Berufsbildern an, die parallel auch an staatlichen Berufsfachschulen vor Ort durchgeführt werden, wie zum Beispiel in Hamburg die Ausbildung zum/zur technischen Assistenten oder Assistentin für Screendesign. Wichtig ist, dass eine Ersatzschule in Bezug auf Einrichtung, Lehrziele und Ausbildung der Lehrer hinter den bestehenden öffentlichen Schulen nicht zurückstehen darf.

Die Anerkennung zur Ersatzschule erfolgt nach einer umfangreichen Prüfung seitens der jeweils zuständigen Landesschulbehörde beziehungsweise der Kultusministerien. Diese erfolgt in zwei Phasen: In der ersten Phase wird die Berufsfachschule als Ersatzschule „staatlich genehmigt“. Die staatliche Genehmigung bedeutet, dass für den Besuch der Schule unter gegebenen Umständen Schüler-BAföG beantragt werden kann. Nach drei Jahren erfolgt in der zweiten Phase eine weitere umfangreiche Prüfung. Wird auch diese erfolgreich durchlaufen, ist die Berufsfachschule als Ersatzschule „staatlich anerkannt“. Erst nach dieser Anerkennung darf der Beruf, zu dem dort ausgebildet wird, den Zusatz „staatlich geprüft“ oder „staatlich anerkannt“ tragen. Die so gekennzeichneten Berufe sind in dem jeweiligen Bundesland, dessen Schulbehörde die Prüfung durchgeführt hat, sowie in weiteren Bundesländern, die sich dieser Anerkennung freiwillig anschließen, landesrechtlich, aber eben nicht bundesweit, anerkannt. Eine als Ersatzschule staatlich anerkannte private Berufsfachschule kann Zuschüsse aus Landesmitteln erhalten. Ob die Ausbildung an einer Ersatzschule von der Wirtschaft insoweit anerkannt wird, dass sie nach erfolgreichem Schulabschluss zu einem Berufseinstieg führen kann, sollte vor Beginn der Ausbildung mit dem Bildungsträger geklärt werden. In jedem Falle aber verbessert
sie die Chancen auf den Erwerb eines Ausbildungsplatzes im dualen System in beträchtlichem Umfang.

Kosten und Finanzierung: Der Besuch einer als Ersatzschule staatlich genehmigten oder anerkannten privaten Berufsfachschule liegt in der Regel zwischen 250 und 500 Euro im Monat. Zur Finanzierung der Ausbildung kann, wie oben erwähnt, unter gegebenen Umständen Schüler-BAföG (www.das-neue-bafoeg.de) beantragt werden. Neuerdings vermitteln Bildungsträger auch zinsgünstige Bildungskredite. Ob und wie diese beantragt werden können, erfahren Sie von dem jeweiligen Bildungsträger.





1.6.2 Ausbildung zu nicht anerkannten aber branchenüblichen Berufen an Ergänzungsschulen (private Berufsfachschulen)

Hier kommen die Ergänzungsschulen ins Spiel. Ergänzungsschulen sind nicht staatliche private Berufsfachschulen. Wie der Name sagt, „ergänzen“ sie das Bildungsangebot der für die Berufsausbildung zuständigen  Landeskultusministerien beziehungsweise Schulbehörden.
Ergänzungsschulen führen also Ausbildungen durch, die von staatlichen Berufsfachschulen vor Ort nicht angeboten werden. Die an einer Ergänzungsschule erworbene berufliche Qualifikation ist deshalb im gesetzlichen Sinne als Beruf weder landesrechtlich noch bundesweit anerkannt. Streng genommen handelt es sich dabei also nicht um einen Beruf, sondern um ein so genanntes Tätigkeitsprofil. Für Tätigkeitsprofile, zu denen an einer Ergänzungsschule ausgebildet wird, darf der Zusatz „staatlich geprüft“ oder „staatlich anerkannt“ weder erteilt noch verwendet werden.

Aber auch Ergänzungsschulen können „staatlich genehmigt“ oder „staatlich anerkannt“ sein. Wie bei den Ersatzschulen (siehe oben) wird die Genehmigung oder Anerkennung durch die jeweils zuständige Landesschulbehörde beziehungsweise das Kultusministerium erteilt. Bei Ergänzungsschulen ist das Genehmigungs- und das Anerkennungsverfahren jedoch weniger aufwändig. Die staatliche Genehmigung oder Anerkennung des Bildungsträgers ist aber insofern bedeutend, da mit ihr die Voraussetzungen zur Beantragung von Schüler-BAföG erfüllt wird. Hierin liegt der wesentliche Grund, weshalb private Bildungsträger die Kosten und den Zeitaufwand einer behördlichen Prüfung in Kauf nehmen.

Folgen wir der Logik der gesetzlichen Bestimmungen, so handelt es sich also bei vielen der in der Medien- und IT-Branche üblichen beruflichen Tätigkeiten wie zum Beispiel dem oder der Grafik-, Kommunikations- oder Webdesigner/in, Online-Redakteur/in, Netzwerkadministrator/
in oder Softwareentwickler/in, um gesetzlich nicht anerkannte Berufe, da die Ausbildung zu ihnen weder über das Berufsbildungsgesetz noch landesrechtlich geregelt ist.

Die Qualifikationen und Kompetenzen, die zur Ausübung eines nicht anerkannten Berufes benötigt werden, können, weil nicht geregelt, auf verschiedenen Wegen und unterschiedliche Weise erworben werden: zum Beispiel, wie erläutert, durch eine Ausbildung an einer als Ergänzungsschule staatlich genehmigten oder anerkannten Berufsfachschule, aber auch durch ein Hochschulstudium, eine Fortbildung, ein Selbststudium, einen Fernlehrgang
oder schlicht und einfach durch langjährige berufliche Praxis.

Ob die „nicht geregelte“ Ausbildung bei einem Bildungsträger, beispielsweise einer privaten Berufsfachschule, von der Wirtschaft insoweit anerkannt wird, dass nach ihrem erfolgreichen Abschluss ein Berufseinstieg in Aussicht steht, richtet sich ganz danach, welche beruflichen Kompetenzen der oder die Auszubildende während der Ausbildung erworben hat und — besonders wichtig — wie er oder sie diese unter Beweis stellen kann. Dabei spielen Faktoren wie Zeugnis, Bewerbungsmappe, Länge der Ausbildung, Qualität der Dozenten
und Dozentinnen, Struktur und Inhalt des Curriculums und natürlich der jeweilige Ruf des Bildungsträgers eine nicht unbedeutende Rolle. Da die Ausbildung an einem privaten Bildungsinstitut kostenpflichtig ist, ist es ratsam, im Vorwege zu überprüfen, ob diese sowohl den eigenen beruflichen Zielvorstellungen, als auch den Anforderungen der Wirtschaft zum Berufseinstieg entspricht. Hamburg verfügt insbesondere im Medienbereich über eine Vielzahl renommierter privater Berufsfachschulen mit einem breiten Ausbildungsspektrum.

Kosten und Finanzierung: Die Ausbildung an einem privaten wirtschaftlich operierenden Bildungsinstitut, zum Beispiel einer Berufsfachschule, dauert entsprechend dem jeweiligen Ausbildungsprofil in der Regel zwischen zwei und vier Jahre. Die monatlichen Kostensätze schwanken zwischen 350 und 550 Euro. Ist der Bildungsträger staatlich genehmigt oder anerkannt, kann unter gegebenen Umständen Schüler-BAföG (www.das-neue-bafoeg.de) bezogen werden. Vermehrt vermitteln private Bildungsträger auch zinsgünstige Bildungskredite. Ob und wie diese beantragt werden können, erfahren Sie von dem jeweiligen Bildungsträger.





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