Wege in berufliche Ausbildung und Studium
und Begriffserläuterungen:

Wer sich für eine Berufsausbildung oder ein Studium interessiert, findet sich schon bald in einem Begriffsdschungel wieder. Da ist die Rede von anerkannten und nicht-anerkannten Ausbildungsberufen, staatlichen, staatlich genehmigten und staatlich anerkannten Berufsfachschulen - nicht zu verwechseln übrigens mit Berufsschulen - von außerbetrieblicher und schulischer Berufsausbildung, Bachelor-, Master- und dualen Studiengängen, privaten Hochschulen und Akademien... Wer soll da noch durchblicken? Und dann bleibt immer noch die Frage: Was kostet das alles?

 

Mit der folgenden Aufstellung versuchen wir, die vielfältigen Wege der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie ihre Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. 

 


Ausbildung

 Bundesweit anerkannte Ausbildungsberufe

 Nicht-bundesweit anerkannte Ausbildungsberufe
 Duale berufliche Ausbildung
 Schulische berufliche Ausbildung

 Ausbildung zu bundesweit anerkannten Berufen bei privaten Bildungsträgern
 Zulassung zur Externenprüfung

 Ausbildung zu nicht-bundesweit anerkannten Berufen an staatlichen Berufsfachschulen

 Ausbildung zu nicht-bundesweit anerkannten Berufen an Ersatzschulen  

 Ausbildung zu nicht-bundesweit anerkannten Berufen an Ergänzungsschulen

 

 

Studium

 Studium an staatlichen (Fach)Hochschulen

 Studium an privaten Hochschulen / Akademien

 Duales Studium

 


Weiterbildung

 Anpassungfortbildung
 Aufstiegsfortbildung

    Umschulung

    Berufliche Rehabilitation

     

    Bundesweit anerkannte Ausbildungsberufe

    Derzeit gibt es in Deutschland zirka 350 Berufe, die über das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt sind. Diese Berufe werden als bundesweit anerkannte Ausbildungsberufe bezeichnet. Das BBiG schreibt vor, dass die Berufsausbildung zu einem anerkannten Ausbildungsberuf mit der Prüfung vor einer „zuständigen Stelle“ abgeschlossen wird. „Zuständige Stellen“ sind in erster Linie die örtlichen Einrichtungen der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK) oder der Fachkammern. Zu den Fachkammern zählen die Rechtsanwalts- und die Ärztekammer. Mit Bestehen der Abschlussprüfung erwirbt der/die Auszubildende den anerkannten Berufsabschluss.

    In einem komplexen Verfahren, an dem das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB), die Fachministerien, die Kultusministerien beziehungsweise Schulbehörden der sechzehn Bundesländer sowie die Sozialpartner beteiligt sind, werden beständig neue Ausbildungsberufe entwickelt, veraltete überarbeitet, durch neue ersetzt oder gänzlich ausgemustert. Über den jeweils aktuellen Stand der bundesweit anerkannten Ausbildungsberufe informiert das BiBB.

    Bewerbungsvoraussetzungen

    Auch wenn für den Eintritt in die duale Ausbildung gesetzlich kein Schulabschluss erforderlich ist, setzen Medien-, IT-Unternehmen sowie Verlage, Werbe- und Veranstaltungsagenturen erfahrungsgemäß für die Vergabe eines Ausbildungsplatzes in einem der oben genannten Berufe einen guten Realschulabschluss, meist sogar ein (Fach-)Abitur voraus.

    Ausbildungsvergütungen

    Sofern die Ausbildungsbetriebe keinen Tarifverträgen unterliegen, orientiert sich das Lehrgeld an den Rahmenvorgaben der jeweils zuständigen Kammer. In der Regel liegt die monatliche Ausbildungsvergütung je nach Ausbildungsberuf durchschnittlich zwischen 500 und 800 Euro. Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern wohnen, können darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Informationen zur Beantragung des BAB erteilt die jeweils zuständige Agentur für Arbeit. Zum BAB-Rechner geht es hier.


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    Nicht-bundesweit anerkannte Ausbildungsberufe

    Nicht-bundesweit anerkannte Ausbildungsberufe sind Berufe, die in der Regel an Berufsfachschulen  erlernt werden  und landesrechtlich oder gar nicht geregelt sind (vgl. hierzu  "Schulische berufliche Erstausbildung").
    Die Berufsfachschule darf nicht mit der Berufsschule verwechselt werden. Letztere bildet den schulischen Lernort bei der dualen Ausbildung.

     

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    Duale berufliche Erstausbildung

    Die Ausbildung im dualen System (Lehre) ist der klassische Bildungsweg zu einem bundesweit anerkannten Beruf. Die duale Ausbildung kombiniert betriebliche Praxis in einem ausbildungsberechtigten Unternehmen mit dem Besuch einer Berufsschule. Ob ein Unternehmen ausbildungsberechtigt ist, prüft und entscheidet die zuständige Stelle. Das ist in der Regel die jeweilige örtliche Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Der überwiegende Teil der Ausbildungszeit findet bei der dualen Ausbildung im Unternehmen statt. Deshalb spricht man bei der dualen Ausbildung auch von einer „betrieblichen“ Ausbildung.

    In der Regel dauert eine duale Ausbildung drei Jahre. Sie kann jedoch unter besonderen, von der jeweiligen Kammer zu prüfenden Umständen, verkürzt werden. Im Gesetzestext heißt es dazu: „Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.“

    Teile der Berufsausbildung können laut Berufsbildungsgesetz auch im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Die Gesamtdauer des Ausbildungsanteils im Ausland soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer jedoch nicht überschreiten.

    Ausbildungsplätze im Medien-, Werbe-, Event- und Informationstechnologiebereich sind rar! Mit der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz sollte deshalb keinesfalls bis zur letzten Minute gewartet werden. Am besten beginnt man mit der Suche nach einer geeigneten Lehrstelle schon einige Monate vor dem Schulabschluss. Große Betriebe der Medien- und IT-Branche haben sogar einen Vorlauf für Bewerbungen von einem Jahr. Netzwerke, wie der eigene Freundeskreis oder der Bekanntenkreis der Eltern und Verwandten, können dabei sehr hilfreich sein. Viele Ausbildungsfirmen veröffentlichen ihr Ausbildungsangebot auf der Website ihrer Firma. Eine Suche im Internet lohnt sich deshalb allemal. Auch auf der Online-Lehrstellenbörse www.hamburger-lehrstellenboerse.de der Handelskammer Hamburg kann man fündig werden. Fundierte Antworten zu weiteren Fragen, die die duale Ausbildung betreffen, erteilen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kammern. Weit reichende Informationen hält die Handelskammer Hamburg auf ihrer Website www.hk24.de unter dem Menüpunkt „Aus- und Weiterbildung“ vor. Eine sehr gute Anlaufstelle ist auch das Berufsinformationszentrum (BIZ) der Hamburger Agentur für Arbeit.
    Weiterführende Informationen zu allen Erstausbildungsberufen finden Sie auf der Website des "Bundesinstituts für Berufsbildung" und unter www.ausbildung-hh.de.

     

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    Schulische berufliche Erstausbildung zu bundesweit anerkannten Ausbildungsberufen
    Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass neben der Ausbildung im dualen System auch eine schulische Berufsausbildung durchgeführt werden kann. Für diejenigen, die keinen Ausbildungsplatz im dualen System finden, besteht damit eine zusätzliche Möglichkeit zum Erwerb eines bundesweit anerkannten Berufs. Diese Regelung bietet auch denjenigen, die keine Lehrstelle in ihrem Wunschberuf finden, eine gute, aber mit eigenen Mitteln zu finanzierende Alternative.

    Das Berufsbildungsgesetz sagt dazu: „Zur Abschlussprüfung ist ferner zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Ein Bildungsgang entspricht der Berufsausbildung zu einem bundesweit anerkannten Ausbildungsberuf, wenn er nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang mit der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist, systematisch, insbesondere im Rahmen einer sachlichen und zeitlichen Gliederung durchgeführt wird und durch Lernortkooperation (zwischen Schule und Betrieb, Anm. d. Red.) einen angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet.“

    Greift diese Regelung, sollte der oder die Auszubildende von der zuständigen Stelle, in der Regel der zuständigen Kammer, zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Hierbei handelt es sich um eine Regelung des 2005 novellierten Berufsbildungsgesetzes.


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    Bei privaten Bildungsträgern

    Im Zuge des rückläufigen Angebots an Ausbildungsplätzen von Seiten der Wirtschaft bieten insbesondere privatwirtschaftlich operierende Bildungsträger vermehrt Ausbildungen zu bundesweit anerkannten Berufen, wie zum Beispiel dem/der „Mediengestalter/in Digital und Print“, an. Voraussetzung für eine schulische Berufsausbildung ist eine genaue Abstimmung zwischen Bildungsträger und prüfender Kammer. Teilweise beteiligt sich auch das Landeskultusministerium beziehungsweise die Landesschulbehörde an diesem Abstimmungsprozess. Nur wenn sich alle Parteien einig sind, dass die schulische Berufsausbildung den oben genannten Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes entspricht, wird dem Bildungsträger die Genehmigung zur Ausbildung erteilt. Damit ist die Zulassung zur Kammerprüfung am Ende der Ausbildungszeit gewährleistet. Ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt werden, sollte vor Aufnahme der kostenpflichtigen Ausbildung mit der prüfenden Kammer und dem Bildungsanbieter abgeklärt werden.

    Eine schulische Ausbildung zu einem bundesweit anerkannten Beruf dauert in der Regel drei Jahre und entspricht damit der Ausbildungszeit im dualen System. Der zeitliche Ablauf der schulischen Ausbildung ist meist so strukturiert, dass der oder die Auszubildende die ersten vierzehn Monate ganztags in der Berufsfachschule unterrichtet wird und dort ein solides berufliches Grundwissen vermittelt bekommt. Den nächsten Abschnitt der Ausbildungszeit verbringt er oder sie in Form eines unbezahlten Praktikums in einem dem Ausbildungsberuf entsprechenden Unternehmen. Dort erwirbt er oder sie die erforderliche Berufserfahrung. Am Ende der Ausbildungszeit erfolgt in der Regel eine zwei- bis dreimonatige Prüfungsvorbereitung bei dem Bildungsträger und dann die Prüfung vor der zuständigen Kammer.

    Diese recht neue Art der schulischen Berufsausbildung wird unseres Wissens nach bislang in Hamburg in den Medien- und IT-Berufen lediglich von Macromedia angeboten, dürfte aber unserer Einschätzung nach in den nächsten Jahren auch bei anderen Anbietern möglich sein. Berlin ist diesbezüglich schon etwas weiter. Etablierte private Bildungsträger wie cimdata und L-4 bieten seit 2006 schulische Ausbildungen zu bundesweit anerkannten Berufen im IT-, Medien- und Veranstaltungsbereich mit großem Erfolg an.

    Kosten und Finanzierung:
    Die Kosten für eine schulische Ausbildung hat der oder die Auszubildende selbst zu tragen. Sie liegen derzeit bei zirka 10.000 Euro. Für das Praktikum im Betrieb erhält der oder die Auszubildende in der Regel keine Vergütung. Die Lebenshaltungskosten während der dreijährigen Ausbildung müssen deshalb zusätzlich eingeplant werden. Ist der Bildungsträger als Ergänzungs- oder Berufsfachschule „staatlich genehmigt“ oder „staatlich anerkannt“, kann zur Finanzierung der Ausbildung unter gegebenen Umständen Schüler-BAföG (www.das-neue-bafoeg.de) beantragt werden. Oft vermittelt der Bildungsträger auch einen Bildungskredit zu günstigen Zinsbedingungen.

     

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    Externenprüfung

    Das Berufsbildungsgesetz sieht auch eine Zulassung zur Kammerprüfung in besonderen Fällen vor. Danach ist „zur Abschlussprüfung zuzulassen, wer nachweist, dass er oder sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten dabei auch Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.“

    Diese gesetzliche Regelung bestimmt die Zulassung zur sogenannten Externenprüfung. Auch hier haben sich in den letzten Jahren private Bildungsträger mit Bildungsangeboten, die auf eine Kammerabschlussprüfung vorbereiten, ein neues Marktumfeld erschlossen. Lehrgänge, die auf eine Kammerprüfung vorbereiten, werden sowohl berufsbegleitend, als auch in Vollzeit angeboten. Wiederum empfiehlt es sich, zu prüfen, ob die Inhalte der angebotenen Lehrgänge tatsächlich den Prüfungsinhalten und -anforderungen der Kammern entsprechen.

    Kosten und Finanzierung: Die Kosten für Prüfungsvorbereitungslehrgänge liegen derzeit zwischen 350 und 500 Euro im Monat. Die Gesamtdauer der Schulungen variiert. Auch hier gilt: Ist der Bildungsträger als Ergänzungs- oder Berufsfachschule „staatlich genehmigt“ oder „staatlich anerkannt“, kann für die Ausbildung unter gegebenen Umständen Schüler-BAföG beantragt werden. Ob bei Arbeitslosigkeit eine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit möglich ist, kann bei den Mitarbeitern der zuständigen Arbeitsagentur angefragt werden.


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    Schulische berufliche Ausbildung zu nicht-bundesweit anerkannten Berufen a
    n Berufsfachschulen

    Als Berufsfachschule werden Einrichtungen der beruflichen Ausbildung bezeichnet. Für ihren Besuch wird keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt. An Berufsfachschulen werden teilqualifizierende Bildungsgänge, die einen Teil der Berufsausbildung, zum Beispiel eine berufliche Grundbildung, vermitteln, sowie vollqualifizierende  Bildungsgänge mit Berufsabschluss angeboten. Im Folgenden befassen wir uns ausschließlich mit den vollqualifizierenden Bildungsgängen, die meist einen mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) voraussetzen. Die hier beschriebenen Bildungsgänge sind, wie weiter unten ausgeführt, landesrechtlich geregelt. Der Vollständigkeit halber sei jedoch erwähnt, dass es darüber hinaus auch vollqualifizierende berufsfachschulische Ausbildungen gibt, die aufgrund von Bundesgesetzen geregelt sind. Dazu zählen z. B. die Ausbildungen zum/zur pharmazeutisch-technischen Assistenten/in und Logopäden/in.


    Hinter dem umfassenden Begriff Berufsfachschule verbergen sich die drei Formen:
    • staatliche Berufsfachschule   
    • Ersatzschule — Berufsfachschule in freier Trägerschaft   
    • Ergänzungsschule — Berufsfachschule in freier Trägerschaft

     

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    Ausbildung zu landesrechtlich anerkannten Berufen an einer staatlichen Berufsfachschule

    Staatliche Berufsfachschulen sind Einrichtungen der jeweiligen Schulbehörden oder Kultusministerien der Bundesländer. An ihnen werden in der Regel zwei- bis dreijährige Ausbildungen vor allem zu staatlich geprüften (technischen) Assistenten und Assistentinnen durchgeführt. Für die meisten Assistent/innen-Berufe gelten gesonderte Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz (KMK). Die Prüfungen zum Assistent/innen-Beruf werden von den jeweiligen Landesschulbehörden oder Kultusministerien abgenommen. Vor dem Hintergrund länderrechtlicher Zuständigkeiten für das berufliche Schulwesen sind Assistent/innen-Berufe ohne KMK-Rahmenvereinbarung aber nur in den Bundesländern anerkannt, deren Schulbehörde für ihre Prüfung zuständig ist. Teilweise schließen sich jedoch auch andere Bundesländer der Anerkennung dieser Berufe freiwillig an. In welchen Bundesländern welche Assistent/innen-Berufe anerkannt sind, wird in einem Katalog festgehalten, der von der Kultusministerkonferenz geführt wird.

    Im IT- und Medienbereich gibt es in Hamburg derzeit drei vollqualifizierende Ausbildungen zu Assistent/innen-Berufen an staatlichen Berufsfachschulen. Die Ausbildungen dauern je zwei Jahre. Im Einzelnen sind dies der oder die
    • staatlich geprüfte/r Assistent/in für Screendesign   
    • staatlich geprüfte/r kaufmännische Medienassistent/in   
    • staatlich geprüfte/r Technische Assistent/in für Informatik.


    Die Ausbildungen schließen mit einer Prüfung unter Leitung der Hamburger Behörde für Bildung und Sport ab. Mit Bestehen der Prüfung wird der Abschluss „staatlich geprüfte/r Assistent/in“ erreicht. Oft reicht diese Ausbildung jedoch allein nicht aus, um nach Abschluss eine Anstellung zu finden. Vor allem in schwierigen Zeiten auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt dient der Besuch einer staatlichen Berufsfachschule dazu, die späteren Chancen auf einen dualen Ausbildungsplatz, zum Beispiel zum/zur „Mediengestalter/in Digital und Print“, deutlich zu verbessern. Inwieweit sich dabei die zweijährige berufsfachschulische Ausbildungszeit zur Verkürzung der darauf folgenden dreijährigen dualen Ausbildungszeit anrechnen lässt, muss mit dem ausbildenden Betrieb vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages geklärt werden.


    Kosten und Finanzierung:
    Der Besuch einer staatlichen Berufsfachschule ist in der Regel kostenlos. Zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten kann unter gegebenen Umständen Schüler-BAföG (www.das-neue-bafoeg.de) beantragt werden.

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    Ausbildung zu landesrechtlich anerkannten Berufen an einer Ersatzschule (private Berufsfachschule)

    Ersatzschulen sind nicht staatliche, private Berufsfachschulen. Wie der Name sagt, „ersetzen“ sie ein schon vorhandenes staatliches Bildungsangebot. Sie bieten also Ausbildungen zu Berufsbildern an, die parallel auch an staatlichen Berufsfachschulen vor Ort durchgeführt werden, wie zum Beispiel in Hamburg die Ausbildung zum/zur technischen Assistenten oder Assistentin für Screendesign. Wichtig ist, dass eine Ersatzschule in Bezug auf Einrichtung, Lehrziele und Ausbildung der Lehrer hinter den bestehenden öffentlichen Schulen nicht zurückstehen darf.

    Die Anerkennung zur Ersatzschule erfolgt nach einer umfangreichen Prüfung seitens der jeweils zuständigen Landesschulbehörde beziehungsweise der Kultusministerien. Diese erfolgt in zwei Phasen: In der ersten Phase wird die Berufsfachschule als Ersatzschule „staatlich genehmigt“. Die staatliche Genehmigung bedeutet, dass für den Besuch der Schule unter gegebenen Umständen Schüler-BAföG beantragt werden kann. Nach drei Jahren erfolgt in der zweiten Phase eine weitere umfangreiche Prüfung. Wird auch diese erfolgreich durchlaufen, ist die Berufsfachschule als Ersatzschule „staatlich anerkannt“. Erst nach dieser Anerkennung darf der Beruf, zu dem dort ausgebildet wird, den Zusatz „staatlich geprüft“ oder „staatlich anerkannt“ tragen. Die so gekennzeichneten Berufe sind in dem jeweiligen Bundesland, dessen Schulbehörde die Prüfung durchgeführt hat, sowie in weiteren Bundesländern, die sich dieser Anerkennung freiwillig anschließen, landesrechtlich, aber eben nicht bundesweit, anerkannt. Eine als Ersatzschule staatlich anerkannte private Berufsfachschule kann Zuschüsse aus Landesmitteln erhalten. Ob die Ausbildung an einer Ersatzschule von der Wirtschaft insoweit anerkannt wird, dass sie nach erfolgreichem Schulabschluss zu einem Berufseinstieg führen kann, sollte vor Beginn der Ausbildung mit dem Bildungsträger geklärt werden. In jedem Falle aber verbessert sie die Chancen auf den Erwerb eines Ausbildungsplatzes im dualen System in beträchtlichem Umfang.

    Kosten und Finanzierung: Der Besuch einer als Ersatzschule staatlich genehmigten oder anerkannten privaten Berufsfachschule liegt in der Regel zwischen 250 und 500 Euro im Monat. Zur Finanzierung der Ausbildung kann, wie oben erwähnt, unter gegebenen Umständen Schüler-BAföG (www.das-neue-bafoeg.de) beantragt werden. Neuerdings vermitteln Bildungsträger auch zinsgünstige Bildungskredite. Ob und wie diese beantragt werden können, erfahren Sie von dem jeweiligen Bildungsträger.

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    Ausbildung zu nicht anerkannten (aber branchenüblichen) Berufen an einer Ergänzungsschule (private Berufsfachschule)

    Ergänzungsschulen sind nicht staatliche private Berufsfachschulen. Wie der Name sagt, „ergänzen“ sie das Bildungsangebot der für die Berufsausbildung zuständigen  Landeskultusministerien beziehungsweise Schulbehörden.

    Ergänzungsschulen führen also Ausbildungen durch, die von staatlichen Berufsfachschulen vor Ort nicht angeboten werden. Die an einer Ergänzungsschule erworbene berufliche Qualifikation ist deshalb im gesetzlichen Sinne als Beruf weder landesrechtlich noch bundesweit anerkannt. Streng genommen handelt es sich dabei also nicht um einen Beruf, sondern um ein so genanntes Tätigkeitsprofil. Für Tätigkeitsprofile, zu denen an einer Ergänzungsschule ausgebildet wird, darf der Zusatz „staatlich geprüft“ oder „staatlich anerkannt“ weder erteilt noch verwendet werden.


    Aber auch Ergänzungsschulen können „staatlich genehmigt“ oder „staatlich anerkannt“ sein. Wie bei den Ersatzschulen (siehe oben) wird die Genehmigung oder Anerkennung durch die jeweils zuständige Landesschulbehörde beziehungsweise das Kultusministerium erteilt. Bei Ergänzungsschulen ist das Genehmigungs- und das Anerkennungsverfahren jedoch weniger aufwändig. Die staatliche Genehmigung oder Anerkennung des Bildungsträgers ist aber insofern bedeutend, da mit ihr die Voraussetzungen zur Beantragung von Schüler-BAföG erfüllt wird. Hierin liegt der wesentliche Grund, weshalb private Bildungsträger die Kosten und den Zeitaufwand einer behördlichen Prüfung in Kauf nehmen.

    Folgen wir der Logik der gesetzlichen Bestimmungen, so handelt es sich also bei vielen der in der Medien- und IT-Branche üblichen beruflichen Tätigkeiten wie zum Beispiel dem oder der Grafik-, Kommunikations- oder Webdesigner/in, Online-Redakteur/in, Netzwerkadministrator/
    in oder Softwareentwickler/in, um gesetzlich nicht anerkannte Berufe, da die Ausbildung zu ihnen weder über das Berufsbildungsgesetz noch landesrechtlich geregelt ist.

    Die Qualifikationen und Kompetenzen, die zur Ausübung eines nicht anerkannten Berufes benötigt werden, können, weil nicht geregelt, auf verschiedenen Wegen und unterschiedliche Weise erworben werden: zum Beispiel, wie erläutert, durch eine Ausbildung an einer als Ergänzungsschule staatlich genehmigten oder anerkannten Berufsfachschule, aber auch durch ein Hochschulstudium, eine Fortbildung, ein Selbststudium, einen Fernlehrgang oder schlicht und einfach durch langjährige berufliche Praxis.

    Ob die „nicht geregelte“ Ausbildung bei einem Bildungsträger, beispielsweise einer privaten Berufsfachschule, von der Wirtschaft insoweit anerkannt wird, dass nach ihrem erfolgreichen Abschluss ein Berufseinstieg in Aussicht steht, richtet sich ganz danach, welche beruflichen Kompetenzen der oder die Auszubildende während der Ausbildung erworben hat und — besonders wichtig — wie er oder sie diese unter Beweis stellen kann. Dabei spielen Faktoren wie Zeugnis, Bewerbungsmappe, Länge der Ausbildung, Qualität der Dozenten und Dozentinnen, Struktur und Inhalt des Curriculums und natürlich der jeweilige Ruf des Bildungsträgers eine nicht unbedeutende Rolle. Da die Ausbildung an einem privaten Bildungsinstitut kostenpflichtig ist, ist es ratsam, im Vorwege zu überprüfen, ob diese sowohl den eigenen beruflichen Zielvorstellungen, als auch den Anforderungen der Wirtschaft zum Berufseinstieg entspricht. Hamburg verfügt insbesondere im Medienbereich über eine Vielzahl renommierter privater Berufsfachschulen mit einem breiten Ausbildungsspektrum.

    Kosten und Finanzierung: Die Ausbildung an einem privaten wirtschaftlich operierenden Bildungsinstitut, zum Beispiel einer Berufsfachschule, dauert entsprechend dem jeweiligen Ausbildungsprofil in der Regel zwischen zwei und vier Jahre. Die monatlichen Kostensätze schwanken zwischen 350 und 550 Euro. Ist der Bildungsträger staatlich genehmigt oder anerkannt, kann unter gegebenen Umständen Schüler-BAföG (www.das-neue-bafoeg.de) bezogen werden. Vermehrt vermitteln private Bildungsträger auch zinsgünstige Bildungskredite. Ob und wie diese beantragt werden können, erfahren Sie von dem jeweiligen Bildungsträger.


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    Studium

    Insbesondere in der IT- und Medienbranche sind junge Menschen mit akademischer Ausbildung hoch begehrt. Für die IT-Wirtschaft bieten die Informatik-Studiengänge die besten Voraussetzungen, für den Einstieg in die Medienbranche sind dies medienspezifische, aber auch kultur-, geisteswissenschaftliche und wirtschaftsnahe Studienfächer.

     

    Bachelor- und Masterabschlüsse

    Mit der „Bologna-Erklärung“ setzten im Juni 1999 Bildungsminister/innen aus 29 europäischen Staaten das Ziel, ein leicht verständliches System des internationalen Ver- und Abgleichs akademischer Abschlüsse zu entwickeln. Diese Erklärung bildet die Grundlage für den nahezu abgeschlossenen Umgestaltungsprozess von Magister- und Diplom- zu Bachelor- und Master-Abschlüssen. Bachelorstudiengänge dauern in der Regel sechs, Master-Studiengänge zusätzlich vier Semester. Ob sich Studierende mit einem Bachelor- Abschluss automatisch für einen Master-Studiengang qualifizieren, wird aufgrund der föderalen Bildungshoheit auf Landesebene entschieden. Hamburg bevorzugt derzeit eine vorgeschaltete Aufnahmeprüfung.

    Wie die neuen akademischen Abschlüsse von der Wirtschaft letztendlich eingestuft werden, ist derzeit noch nicht abzusehen. Positiv wird hervorgehoben, dass durch Bachelor und Master das Studium praxisorientierter sei.

    Im Gegensatz zum Titel „Diplom“ sind die Titel „Bachelor“ und „Master“ übrigens nicht gesetzlich geschützt. Sie können also auch von privaten Hoch- und Fachhochschulen verliehen werden, egal ob diese staatlich anerkannt sind oder nicht.


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    Studium an staatlichen Universitäten und Fachhochschulen

    Ein Studium an einer staatlichen Universität oder Fachhochschule bereitet weniger auf einen klar umrissenen Beruf oder eine bestimmte Position in der Praxis vor. Vielmehr werden tiefer gehende Kenntnisse eines breiten Aufgabenspektrums vermittelt. Zugangsvoraussetzungen sind je nach Hochschule die allgemeine Hochschulreife oder die allgemeine bzw. fachgebundene Fachhochschulreife. Nach § 38 des Hamburgischen Hochschulgesetzes können auch Berufstätige einen Studienplatz erhalten. Traditionelle Abschlüsse waren Diplom, Magister oder das Erste Staatsexamen. Im Zuge der Europäisierung des Hochschulraumes sind die Studiengänge mittlerweile fast vollständig auf die Abschlüsse Bachelor und Master umgestellt.

    Kosten und Finanzierung:

    Finanzielle Unterstützung für das Studium an einer staatlichen Universität oder Fachhochschule, das sich durch die Einführung der Studiengebühren um einiges verteuert hat, kann unter gegebenen Umständen über BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) gewährt werden. Einen guten Überblick hierzu gibt die Internetseite www.das-neue-bafoeg.de. Eine Alternative zu BAföG bieten neuerdings auch zinsgünstige Bildungskredite. Wie und wo diese zu beantragen sind, erfahren Sie an der jeweiligen Hochschule.


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    Studium an privaten Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien

    Private Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien bieten derzeit mit steigender Tendenz eine Vielzahl von Studiengängen im Medien- und IT-Bereich an. Sie können staatlich anerkannt oder nicht anerkannt sein. Eine staatliche Anerkennung setzt eine gewisse Qualität der Einrichtung und der Studiengänge voraus. Das Studium an privaten Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien ist kostenpflichtig. Die Bezeichnung Akademie ist übrigens nicht geschützt. Auch private berufsbildende Schulen und private Berufsfachschulen tragen oft die Bezeichnung „Akademie“ in ihrem Namen. Vor der Aufnahme eines Studiums bei einem Bildungsträger, der sich als Akademie bezeichnet, sollte deshalb geprüft werden, ob es sich bei dem angebotenen „Studiengang“ um eine anerkannte akademische Ausbildung oder um eine schulische Berufsausbildung handelt.

    Ob das Studium an einer privaten Hochschule, Fachhochschule oder Akademie und der dort erworbene Titel, wie Bachelor und Master, von der Wirtschaft insoweit anerkannt wird, dass nach erfolgreichem Studienabschluss ein zügiger Berufseinstieg in Aussicht steht, richtet sich ganz danach, welche berufsqualifizierenden Kompetenzen der oder die Studierende während des Studiums erworben hat und wie er oder sie diese unter Beweis stellen kann. Dabei spielen auch Faktoren wie Abschluss, Länge der Studienzeit sowie Struktur und Inhalt des Curriculum und der jeweilige Ruf der Bildungseinrichtung eine entscheidende Rolle.

    Kosten und Finanzierung:

    Das Studium an einer privaten Hochschule, Fachhochschule oder Akademie ist in der Regel kostspielig und muss eigenständig finanziert werden. Ist die private Hochschule, Fachhochschule oder Akademie staatlich anerkannt, kann unter gegebenen Umständen BAföG (www.das-neue-bafoeg.de) beantragt werden. Eine Alternative zum BAföG bieten neuerdings auch zinsgünstige Bildungskredite. Ob und wie diese zu beantragen sind, erfahren Sie bei der jeweiligen Bildungseinrichtung.


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    Duales Studium
    Duale Studiengänge werden vor allem von privaten, staatlich anerkannten Fachhochschulen und Berufsakademien angeboten. Sie dauern drei bis vier Jahre und verbinden das Studium mit betrieblicher Praxis in einem Unternehmen. Oft ist ein duales Studium auch so strukturiert, dass das akademische Studium mit einer Ausbildung zu einem der bundesweit anerkannten Ausbildungsberufe kombiniert ist. Parallel zum akademischen erwirbt der oder die Studierende also auch einen beruflichen Abschluss. Über die Auswahl der Studierenden entscheiden in der Regel die Firmen, bei denen der praxisorientierte betriebliche Teil des Studiums respektive der Ausbildung stattfindet.

    Im Medienbereich bietet die Hamburg School of Business Administration einen dualen Studiengang „Mediamanagement“ an. Im IT-Bereich offeriert die Nordakademie in Elmshorn den dualen Studiengang „Wirtschaftsinformatik“ sowie die Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaften den Studiengang Informations- und Elektrotechnik.

    Kosten und Finanzierung:
    In der Regel trägt das am dualen Studium beteiligte Unternehmen die meist recht hohen Kosten des Studiums und zusätzlich eine monatliche Vergütung. Aus diesem Grunde muss man sich für ein duales Studium bei dem Unternehmen bewerben und nicht an der Hochschule.
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    Weiterbildung
    Bei der Weiterbildung wird grundsätzlich zwischen der Anpassungsfortbildung und der Aufstiegsfortbildung unterschieden

    Anpassungsfortbildung
    Anpassungsfortbildungen sind jegliche beruflichen Weiterbildungen, die nicht gesetzlich geregelt sind. Sie können sich über einige Stunden, aber auch Monate erstrecken. Es kann sich dabei um Firmenschulungen, Fortbildungen bei Bildungsträgern oder um Fernunterricht handeln. Einen tagesaktuellen Überblick über das große Angebot von Anpassungsfortbildungen im Bereich der Medien-, IT-, Event- und Werbebranche finden Sie auf unserer Website www.it-medien-hamburg.de. Über das weitere vielfältige Angebot von Fortbildungen in der Metropolregion Hamburg können Sie sich unter http://hamburg.kursportal.info informieren.

    Kosten und Finanzierung:

    Die Kosten für eine Anpassungsfortbildung richten sich nach Dauer und Inhalt. Bei Beschäftigung übernimmt unter Umständen auch der Arbeitgeber die Kosten. Für Personen, die Arbeitslosengeld I oder II erhalten, besteht die Möglichkeit, sich eine Anpassungsfortbildung über die Agentur für Arbeit durch die Vergabe eines sogenannten Bildungsgutscheins finanzieren zu lassen. Der Bildungsgutschein berechtigt zur freien Auswahl eines entsprechenden Bildungsträgers. Dieser und das jeweilige Fortbildungsangebot müssen jedoch seit 2006 nach der „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung - AZWV“ zertifiziert sein. Grundlage dieser Zertifizierung bildet ein beim Bildungsträger eingeführtes Qualitätsmanagementsystem.


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    Aufstiegsfortbildungen
    Aufstiegsfortbildungen sind nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelte Weiterbildungen, bei denen Zugangsvoraussetzungen gesetzlich vorgegeben sind und in der Regel mit Kammerprüfungen und -abschlüssen enden. Die Abschlüsse bewegen sich auf den drei aufeinander aufbauenden Ebenen: Fachberater/in, Fachwirt/in und Fachmeister/in bzw. Betriebswirt/in. Eine Aufstiegsfortbildung dient dazu, durch die Erweiterung von Qualifikationen den beruflichen Aufstieg zu fördern.

    In der Regel setzt die Aufstiegsfortbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine einschlägige, meist mehrjährige, Berufserfahrung voraus. Informationen zur Aufstiegfortbildung erteilen die jeweils zuständigen Kammern. Die Handelskammer Hamburg informiert dazu auf ihrer Website www.hk24.de unter der Rubrik „Aus- und Weiterbildung“.

    Zum Bereich der Aufstiegsfortbildungen zählen im IT-Bereich die „Professional-Berufe“ der arbeitprozessorientierten IT-Weiterbildung nach dem Advanced IT Training System (AITTS) sowie im Medienbereich der Medienfachwirt. Mit diesen Abschlüssen besteht zudem auch für die im IT- und Medienbereich beschäftigten Quereinsteiger/innen die Möglichkeit, einen geregelten und anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.

    Kosten und Finanzierung:
    Die Kosten für eine Aufstiegsfortbildung richten sich nach Inhalt und Dauer. Sie können jedoch unter gegebenen Umständen über Beantragung von Meister-BAföG gefördert werden. Die Voraussetzungen dazu regelt das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG). Informationen zur Beantragung von Meister-BAföG erhalten Sie von den jeweils für die Prüfungen zuständigen Kammern.

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    Umschulung
    Umschulungen finden ausschließlich zu bundesweit anerkannten Ausbildungsberufen statt. Die Gründe für eine Umschulung können eine berufliche Neuausrichtung aus eigenem Interesse oder wegen einer berufsbedingten Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen sein. In letzterem Falle spricht man von einer beruflichen Rehabilitationmaßnahme (s.u.)

    Voraussetzung:
    Voraussetzung für eine Umschulung ist ein Berufsabschluss, eine längere Berufserfahrung oder ein Hochschulstudium Voraussetzung. Im Einzelfall werden auch Studienabbrecher zugelassen. Umschulungen dauern in der Regel 21 bis 24 Monate und enden mit einer Prüfung vor der jeweils zuständigen Kammer. In die Gesamtdauer der Umschulung ist ein erforderliches betriebliches Praktikum von zehn bis zwölf Monaten integriert. Umschulungen werden in der Regel von privaten Bildungsträgern angeboten.

     

    Kosten und Finanzierung:
    Die Kosten für eine Umschulung sind aufgrund des langen zeitlichen Aufwands hoch. Im Zuge der Neuausrichtung der beruflichen Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit nach Hartz IV ist die staatliche Förderung von Umschulungen deshalb eingeschränkt worden. Ob ein Bildungsgutschein für eine Umschulung ausgestellt wird, entscheiden die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen Arbeitsagenturen oder Jobcenter in der Regel danach, ob nach Ende der Umschulung ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz in Aussicht steht. Arbeitsuchende, die einen Arbeitsvertrag vorlegen können, der nach Abschluss der Umschulung eine Anstellung zusichert, haben deshalb die besten Chancen auf eine Förderung. Aber auch unter diesen Voraussetzungen besteht selbstverständlich kein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung seitens der Agentur für Arbeit.

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    Berufliche Rehabilitation

    Unter berufliche Rehabilitation fällt eine Umschulung, die aus gesundheitlichen Gründen, beispielsweise bei Allergien oder Berufserkrankungen, erfolgt. Ob die Umschulung als Reha-Maßnahme gefördert wird, entscheiden die jeweiligen Kostenträger wie Arbeitsagentur, Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaft. Ein umfangreiches Umschulungsangebot im Medien-, Veranstaltungs- und IT-Bereich im Sinne der beruflichen Rehabilitation wird vom Berufsförderungswerk Hamburg angeboten.

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    Weiterführende Links

    Alles zur Berufsausbildung auf der Website der Agentur für Arbeit 


     


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